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Mittwoch, 19. März 2014

EZB Stresstest: Eine sinnvolle Maßnahme?

EZB Stresstest:
Eine sinnvolle Maßnahme?


Leser Kurt P. schrieb mir:

"Die EZB will ja im Herbst alle 128 Europäischen Banken durchleuchten. (...) Werden möglicherweise etwa 30 Banken den Test nicht bestehen. Darunter auch deutsche Banken. Die Nord LB, HSH und sogar die Commerzbank werden ins Schwitzen kommen. Unlängst wurde darüber auch in der Sendung PlusMinus berichtet. Meine Frage an Sie ist, wenn eine Bank den Test nicht besteht was geschieht dann? Muss die Bank Insolvenz anmelden? Was wäre mit meiner Depotführenden Bank wenn sie nicht den Test besteht, sind dann meine Wertpapiere in Gefahr?"



Meine Antwort:

Der Stresstest der EZB soll kommenden Herbst stattfinden - wann genau, steht meines Wissens noch nicht fest.

Ach, diese Stresstests. Ich persönlich bin der Ansicht, die werden nur gemacht, um den Pöbel (= uns?) ruhig zu stellen.

Die Stresstests erinnern mich an die Generäle, die im Zweiten Weltkrieg den Ersten Weltkrieg wiederholen wollten. Denn was sind das auch für "Stresstests", die als schlimmstmögliche Abweichung der Zukunft Werte berechnen, welche auf Problemen DER VERGANGENHEIT beruhen?

Doch konkret zu den Fragen des Lesers. So wie es jetzt aussieht, soll durch die "Stresstests" (ich setze die jetzt einfach in Anführungszeichen) bestimmt werden, wieviel Eigenkapital die Banken mit Problemen noch zusätzlich benötigen.

Kapitalbedarf der europäischen Banken von 700 Mrd. Euro?

Insofern heißt es dann keineswegs umgehend "Insolvenz", vielmehr können die jeweiligen Banken dann versuchen, von Aktionären oder auch vom Staat, je nachdem, frisches Kapital zu erhalten. Da kommt es auf den Einzelfall an. Insgesamt machen Schätzungen die Runde, dass es da noch einen Kapitalbedarf von 700 Milliärdchen geben wird.

Zur zweiten Frage, ob die Wertpapiere im Depot dadurch in Gefahr sind. Dadurch wohl kaum! Denn eine Bank verwaltet nur das Depot, die enthaltenen Wertpapiere sind Sondervermögen. Anders als z.B. ein Guthaben auf einem Bankkonto kann ein Depot bei einer Bank auch im Fall einer Insolvenz dieser Depotbank nicht von den Gläubigern der Bank gefordert werden. Sondervermögen eben.

Mit herzlichem Gruß!

Ihr
Michael Vaupel
Diplom-Volkswirt, Magister Artium
Chefredakteur "Investoren Wissen"



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